- Das richtige Konto
- Lieferung von Speisen und Getränken
- Sonstige Leistung bei Bewirtung
- Besonderheiten vom 1.7.2020 bis 30.6.2021
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %.
Im Rahmen der Buchführung wird der Unternehmer in diesem Zeitraum voraussichtlich die folgenden neu anzulegenden Konten nutzen:
- 8340/4340 Erlöse 16 %
- 8330/4330 Erlöse 5 %
- 1775/3805 Umsatzsteuer 16 %
- 1773/3803 Umsatzsteuer 7 %
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