Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind zum jeweiligen o. g. Fälligkeitsdatum die Umlagen für Mutterschaftsaufwendungen (U2), die Insolvenzgeldumlage (IU bzw. U3) für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft und ggf. für Arbeitgeber mit bis zu 30 (vollzeitbeschäftigten) Arbeitnehmern die Umlagen für Entgeltfortzahlungsaufwendungen bei Krankheit (U1) an die jeweiligen Krankenkassen abzuführen.

 
So buchen Sie richtig

Buchung der Umlagen

Die Buchung erfolgt zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen; es kann allerdings in der GuV ein Extra-Aufwandskonto eingerichtet werden (z. B. 4131 im SKR 03 oder 6111 im SKR 04).

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4110/4120

6010/6020
Löhne/Gehälter 2.000,00 1755/3790 Lohnverrechnung 2.432,00
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen (Beiträge) 386,50      
4131/6111 Gesetzliche soziale Aufwendungen (Umlagen) 45,50      

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