Alle Arbeitgeber haben die Umlage 2 (U2) für Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft für alle männlichen und weiblichen Beschäftigten (Arbeiter, Azubis und Angestellte), auch für geringfügig Beschäftigte abzuführen.

Die Höhe der Umlagen wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Sie sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Sie können sich unterjährig ändern. Für die U1 gibt es i. d. R. wahlweise einen ermäßigten, allgemeinen und erhöhten Umlagesatz, für die U2 gibt es jeweils nur einen Umlagesatz pro Krankenkasse. Der allgemeine U1-Satz beträgt ca. 1,0 % bis 3,8 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts in der Renten-/Arbeitslosenversicherung aller Arbeitnehmer. Der U2-Satz beträgt ca. 0,2 % bis 0,75 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts in der Renten-/Arbeitslosenversicherung aller Arbeitnehmer. Einmalzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Umlagen unberücksichtigt.

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