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Die Pflicht zur Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz traf alle Unternehmen, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hatten. Andere Bilanzen anlässlich einer Währungsumstellung waren die Deutsche-Mark-Eröffnungsbilanz von 1948 und die Reichsmark-Eröffnungsbilanz von 1924.

Die DM-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, da sie mit der künftigen Finanzbuchhaltung verbunden ist. Sie unterscheidet sich von allen anderen Sonderbilanzen und Status dadurch, dass das außerordentliche Ereignis, das die Aufstellung der Sonderbilanz erforderlich macht, nicht eine einzelwirtschaftliche Ursache in dem Unternehmen hat, sondern gesamtwirtschaftlich bedingt ist.[1]

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die Bilanz, in der das erste Mal von DM auf EUR umgestellt wurde, keine Sonderbilanz war, da keine Neubewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden erfolgte. Mit der Umstellung von DM auf EUR wurde lediglich die Recheneinheit ausgetauscht.

[1] Vgl. Deubert/Roland, in Deubert/Förschle/Störk, Sonderbilanzen, 6. Aufl. 2021, A Rn. 2.

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