Überblick

Abschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können, werden Sonderabschreibungen genannt. Zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts wird dabei aus der ansonsten obligatorischen Verteilung auf die Nutzungsdauer herausgenommen und während eines sog. Begünstigungszeitraums abgeschrieben.

Das aktuell geltende Einkommensteuerrecht kennt Sonderabschreibungen nur noch zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe (KMU) nach § 7g EStG und zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (§7b EStG). Diese Sonderabschreibungen stellen eine steuerrechtliche Subventions- oder Lenkungsnorm dar. Die mit ihnen gewährten steuerlichen Vorteile sollen als Investitionsanreiz zur Erzielung außersteuerlicher Ziele dienen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 47g EStG.

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