Ein Unternehmer hat im August 2024 eine gebrauchte Maschine für 15.000 EUR zuzüglich 2.850 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft.

Buchungsvorschlag: Anschaffung einer Maschine

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 15.000      
1575/1405 Abziehbare Vorsteuer 16 % 2.850 1200/1800 Bank 17.850

Die gebrauchte Maschine hat eine verbleibende Restnutzungsdauer von 6 Jahren. Die lineare Abschreibung beträgt somit pro Jahr 15.000 EUR : 6 = 2.500 EUR. Im Anschaffungsjahr kann der Unternehmer die Abschreibung nur zeitanteilig nach Monaten geltend machen (2.500 EUR : 12 × 5 = 1.042 EUR). Der Unternehmer hat außerdem die Möglichkeit, im Anschaffungsjahr die Sonderabschreibung von 15.000 EUR × 40 % = 6.000 EUR zusätzlich zur linearen Abschreibung in Anspruch zu nehmen. Die Sonderabschreibung kann für das gesamte Jahr beansprucht werden, auch wenn das Wirtschaftsgut erst im August angeschafft wird.

Muss der Unternehmer eine Handelsbilanz erstellen, darf er die Sonderabschreibung von 6.000 EUR nicht in der Handelsbilanz ausweisen. Somit wird die Maschine in der Handelsbilanz mit einem Betrag ausgewiesen, der 6.000 EUR über dem steuerlichen Wert liegt. Er muss deshalb passive latente Steuern auszuweisen (bei einer GmbH mit 6.000 EUR × 30 % = 1.800 EUR).

Buchungsvorschlag: Lineare Abschreibung (zeitanteilig)

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 1.042 0210/0440 Maschinen 1.042

Buchungsvorschlag: Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr (handelsrechtlich nicht zulässig)

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4851/6241 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) 6.000 0210/0440 Maschinen 6.000

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