Die allgemeinen Kriterien enthalten häufig die Anforderungen an den Anbieter wie Globalität/Lokalität, Umsätze, Positionierung im Markt, allgemeine Anforderungen an das Produkt wie Vorhandensein von Referenzen, Produktreife, strategische Weiterentwicklung oder die benötigten Komponenten (Front End, Datenintegration etc.). Für traditionelle Fragestellungen im BI-Bereich existiert eine Reihe an Anbietern mit ausgereiften Lösungen, die eine Vielzahl an Kundenreferenzen vorweisen können. Hier empfiehlt es sich mit anderen Anwendern in Kontakt zu treten, um das tatsächliche Einsatzumfeld und die Erfahrungen abzuprüfen. Die Dauer im Markt und Markpräsenz können so für klassische Reporting- und Datenanalyselösungen als Auswahlkriterium eine größere Rolle spielen, als bei Trendthemen wie der Einsatz fortgeschrittener Analysemethoden durch Advanced und Predictive Analytics oder die Auswertung neuer Datenquellen ("Big Data"). Hier lohnt sich häufig auch ein Blick auf neue und innovative Anbieter.

Ein Teil der allgemeinen Kriterien sind auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Softwareanschaffung. Auch wenn wir empfehlen, die kommerzielle Betrachtung von Anschaffung und Betrieb der Lösungen getrennt von sonstigen Bewertungen vorzunehmen, können finanzielle Restriktionen bestimmte Marktsegmente oder Lösungen direkt ausschließen.

 
Praxis-Tipp

Strategische Anbieterkriterien nicht übergewichten

Die anbieterbezogenen Kriterien sind zwar wichtig für eine Bewertung, sollte die Auswahl aber nicht dominieren. Die grundsätzliche Empfehlung lautet: "Kaufe die Software und nicht den Anbieter". Unsere Befragungen zeigen immer wieder, dass Best-in-Class-Unternehmen im BI-Bereich ihren Fokus in der Auswahl auf die Software-bezogenen Kriterien, also insbesondere die technische Leistungsfähigkeit und die Funktionalität, statt auf Anbieterkriterien wie Größe oder Reputation des Anbieters legen (Abb. 4).

Abb. 4: Kaufgründe für Software unter Best-in-Class-Unternehmen und Nachzüglern ("Laggards") (n=438) (Quelle: BARC, https://bi-survey.com)

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