Sofern keine dieser 3 Konstellationen zutrifft, handelt es sich um Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwand, durch den die Funktionsfähigkeit der Software erhalten bleibt und ggf. einzelne Funktionen geändert werden. Diese Aufwände sind als Erhaltungsaufwand zu buchen. Ein Beispiel hierfür sind Aufwendungen aus reinen Wartungsverträgen, die oft zusammen mit Softwarelizenzverträgen über mehrere Jahre abgeschlossen werden, in denen der Hersteller sich verpflichtet, die Software lauffähig zu halten.

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