Für die Ermittlung gefährlicher Güter sind die Klassifizierungen nach ADN/RID/ADNR maßgeblich. Hierbei kann zu einem erheblichen Teil auf die Feststellungen zur Arbeitssicherheit entsprechend der Gefahrstoffverordnung zu gefährlichen Chemikalien (REACH-Verordnung) und der Exportkontrolle (Ausgangsstoffe und Organismen als Dual-Use-Güter) zurückgegriffen werden.

Was die Verfahrensvereinfachungen angeht, dürfte für exportierende und importierende Unternehmen eine der Zertifizierungsvarianten als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter praktisch unvermeidbar sein. Hinzukommt, dass die hiermit verbundenen Anforderungen der Zollbehörden für das Unternehmen auch in anderem Zusammenhang hilfreich sind:

  • Die Anforderungen an die Buchhaltung, die Kontrolle des Warenflusses und die Verknüpfung beider Systeme zur Schaffung eines Kontrollprüfpfads dienen auch der Prävention von Korruption, Diebstahl, Untreue und Unterschlagung. Lücken zwischen dem Rechnungswesen einerseits und der Kontrolle des Warenbestands und Warenflusses andererseits sind ein potentieller Angriffspunkt für Wirtschaftskriminalität.
  • Ebenso spiegeln die Zoll-Anforderungen an Daten- und Informationssicherheit und die Sicherung des Zugangs zum Betriebsgelände letztlich nur Anforderungen wieder, um die sich ein Unternehmen ohnedies kümmern sollte.
  • Die Sicherheitsanforderungen an die unmittelbaren Geschäftspartner in der Lieferkette (Sicherheitserklärung,) werden ähnlich auch für Gefahrgut verlangt (Transporteurserklärung).
  • Sie dienen mit der Verpflichtung zur Nennung weiterer Beauftragter auch der Erfüllung Geschäftspartner bezogener Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Korruption und der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Status als Bekannter Versender (bV) für Luftfracht werden unterschiedlich beurteilt. Hierbei maßgebliche Gesichtspunkte:

  • Luftfrachtsendungen "unbekannter Versender" müssen vom Reglementierten Beauftragten untersucht werden.
  • Muss die eigene Ware hierzu ausgepackt und manuell untersucht werden?
  • Sind die damit verbundenen Zeitverzögerungen akzeptierbar?
  • Wie wichtig ist ein schneller und zuverlässiger Versand von Luftfrachtsendungen
  • Kurier-, Express- und Paketdienste untersuchen alle Luftfrachtsendungen.
  • Welcher Aufwand wäre mit dem Sicherheitsprogramm, der Bestellung und Schulung eines Gefahrgutbeauftragten und Schulungsmaßnahmen für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und dem Personal, das Sicherheitskontrollen durchführt bzw. der Beauftragung von Fremddienstleistern verbunden?
  • Hierbei ist insbesondere an die Einrichtung eines räumlich abgrenzten Sicherheitsbereich für identifizierbare Luftfracht mit den entsprechenden Zugangskontrollen zu denken.

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