Logistik-Dienstleistungen sind heute in vielen Fällen mehrstufig arbeitsteilig organisiert. Das betrifft nicht nur Logistik-Handling-Unternehmen oder etwa die selbständige Ein-Mann-Spedition mit einem geleasten Fahrzeug. Umgekehrt werden auch Beförderungstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens mit Werk- oder Dienstleistungsverträgen auf Logistikunternehmen übertragen.
Das hat zu Compliance-widrigen Missbrauchsfällen geführt. Unabhängig von den behördlichen Vorgaben zur Sicherheit in der Lieferkette sollte man mehrstufig arbeitsteilige Organisationsformen beim Versand oder dem Transport von Gütern überprüfen auf
- den Einsatz illegaler Arbeitskräfte,
- Scheinselbständigkeit oder
- Werk-/Dienstverträge, die als Einsatz eigener Arbeitskräfte zu qualifizieren sind.
Siehe hierzu näher die Compliance Office-Merkblätter "Geschäftspartner bezogene Sorgfaltspflichten" und "Compliance im Einkauf".
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen