Logistik-Dienstleistungen sind heute in vielen Fällen mehrstufig arbeitsteilig organisiert. Das betrifft nicht nur Logistik-Handling-Unternehmen oder etwa die selbständige Ein-Mann-Spedition mit einem geleasten Fahrzeug. Umgekehrt werden auch Beförderungstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens mit Werk- oder Dienstleistungsverträgen auf Logistikunternehmen übertragen.

Das hat zu Compliance-widrigen Missbrauchsfällen geführt. Unabhängig von den behördlichen Vorgaben zur Sicherheit in der Lieferkette sollte man mehrstufig arbeitsteilige Organisationsformen beim Versand oder dem Transport von Gütern überprüfen auf

  • den Einsatz illegaler Arbeitskräfte,
  • Scheinselbständigkeit oder
  • Werk-/Dienstverträge, die als Einsatz eigener Arbeitskräfte zu qualifizieren sind.

Siehe hierzu näher die Compliance Office-Merkblätter "Geschäftspartner bezogene Sorgfaltspflichten" und "Compliance im Einkauf".

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