Einhaltung der Exportkontrollvorschriften Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnung von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzgüter erforderlich ist. Nach § 4 Abs. 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind Beschränkungen und Anordnung von Handlungspflichten möglich.
Auf der Grundlage von § 4 AWG enthält die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbesondere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern. Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (sog. EG-Dual-Use-Verordnung) ist für Güter zu beachten, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. Dual-Use-Güter). Sie legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche Güterliste (Anhang 1) sowie Genehmigungspflichten und -verfahren für die Ausfuhr (ex EU) und Verbringung (innerhalb der EU) von Dual-Use-Gütern fest. |
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) EG-Dual-Use-Verordnung Zuständige Behörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Anerkennung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Zoll Selbstbewertungsfragenkatalog
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Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ZK.0051. Arbeitsrichtlinie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter(AEO) Leitlinien Europäische Kommission "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" 29. Juni 2007 TAXUD/2006/1450 VO (EG) Nr. 450/2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex), VO (EWG) Nr. 2454/93 Konsolidierte Fassung Fragenkatalog zur Selbstbewertung, Anlage zum Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats, Zoll, 11.04.2014 Zuständige Behörde: Zoll |
Anforderungen für die Anerkennung als Behördlich anerkannter Bekannter Versender (Luftfrachtsicherheit)
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EG-VO Nr. 185/2010 Zuständige Behörde: Luftfahrtbundesamt (LBA) |
Gefahrgut Luftfracht: Enthält ein Luftfrachtbrief (Air Way Bill, AWB) Gefahrgut, muss i. d. R. eine Versendererklärung (Shippers' Declaration, DGD) beigefügt werden, die das Gefahrgut näher bezeichnet. |
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Gefahrstoffverordnung – GefStoffV | Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Rechtsgrundlagen: Chemikaliengesetz und Arbeitsschutzgesetz Zuständige Behörden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS), Arbeitsschutzbehörden. |
Gefahrgutbeförderung über Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt
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Internationales Gefahrgutregelungswerk RID/ADR/ADNR. Umsetzung durch EG Richtlinie 2008/68 und 2012/45 Umsetzung in nationales Recht
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