Ein Unternehmen möchte seine Abschlüsse zum ersten Mal als vollständig übereinstimmend mit den International Accounting Standards ("IAS") bezeichnen. Es kann beispielsweise seine Abschlüsse bisher durch alleinige Anwendung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften ("national anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze") als primärer Grundlage der Rechnungslegung aufgestellt haben. Es kann auch seine Abschlüsse teilweise auf der Grundlage der nationalen Rechnungslegungsvorschriften und teilweise auf Grundlage der IAS aufgestellt haben; in diesem Fall würden die nationalen Rechnungslegungsvorschriften als bisherige Grundlage der Rechnungslegung angesehen werden. IAS 1 (überarbeitet 1997) und IAS 8 geben keine expliziten Anwendungsleitlinien vor, wie der Übergang von nationalen Rechnungslegungsvorschriften auf IAS als primärer Grundlage der Rechnungslegung durchzuführen ist.
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