Fakturanachweis und Ergebnisrechnung

Das Serviceunternehmen fakturiert Dienstleistungen an alle Gesellschaften des Konzerns. Für die Finanzbuchhaltung ist ein Fakturanachweis zu erstellen, der als Beleg für die Verbuchung der Fakturen an die Kunden dient. Dieser Fakturanachweis basiert auf Daten von Vorsystemen (z. B. Inventarverwaltung, Buchungssystem, Zeiterfassung, Auftragssystem, Bestandsystem) und wird typischerweise durch das Vertriebs-Modul des ERP-Systems erstellt. Der Fakturanachweis erfüllt die Aufgabe, die Fakturen in der Finanzbuchhaltung sowohl des Serviceunternehmens als auch des Konzernkunden zu verbuchen und alle notwendigen Informationen für die Verbuchung und für die Ergebnisrechnung relevanten Daten (Fakturamenge, Preise HK usw.) sowie die Merkmale (empfangende Gesellschaft, Kunde, Service usw.) bereitzustellen. Damit wird sichergestellt, dass der Fakturanachweis und die tatsächlichen Buchungen übereinstimmen.

Die an die Ergebnisrechnung übergebenen Fakturadaten stoßen die im Rahmen des Monatsabschlusses durchgeführte Ermittlung der Umsatzkosten in der Ergebnisrechnung an. Die Entlastung der Prozesse und Kostenstellen um die für die Leistungserbringung notwendigen Ressourcenkosten erfolgte bereits vorher mittels Template-Verrechnung in die jeweilige Kontrakt-/Kundenauftragsposition; dies ist schematisch in Abb. 13 dargestellt.

Abb. 13: Abrechnung in Rahmen der Fakturierung

Die interne Leistungsverrechnung und die externe Fakturierung sollten somit gesamthaft zur Entlastung der Kostenstellen der Servicegesellschaft führen. Allfällige Über- oder Unterdeckungen zeigen dem Management sowohl Handlungsbedarf als auch Handlungsmöglichkeiten auf.

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