Rz. 150

Zudem werden über die Segmente nur vergleichsweise wenige und hochaggregierte Segmentinformationen offen gelegt, welche die Ermittlung gängiger betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nicht unwesentlich beeinträchtigen.[1]

Ein weiteres Beispiel ist die fehlende Aufteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Kategorien langfristiger Vermögenswerte bzw. des Anlagevermögens oder die Aufteilung der Zugänge zum langfristigen Vermögen bzw. Anlagevermögen nach Vermögensarten.[2]

Sofern nicht eine tiefergehende freiwillige Information bzw. Aufgliederung dieser hochaggregierten Segmentinformationen erfolgt, unterliegt eine quantitativ basierte Segment-Kennzahlenanalyse erheblichen Einschränkungen[3] und kann allenfalls in Kombination mit zusätzlichen qualitativen, beschreibenden Informationen belastbare Aussagen zur Lage und Entwicklung der Unternehmensteileinheiten liefern. Darüber hinaus ist mit zu hoch aggregierten Informationen die Gefahr verbunden, dass der zusätzliche Erkenntniswert einer Segmentberichterstattung beschränkt bleibt und es möglicherweise auch nur zu einer Duplizierung von in anderem Zusammenhang dargestellten Finanzberichtsinformationen kommt.[4]

[1] Vgl. z. B. Rz. 139 die fehlenden Angaben zu den Mitarbeiterzahlen bzw. dem Personalaufwand der Segmente sowie allgemein Nobes/Parker, Comparative international accounting, 13. Aufl. 2016, S. 497.
[2] Vgl. Rz. 140.
[3] Vgl. insbesondere Rz. 140 zur allenfalls möglichen Approximation der Netto-Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Vermögen im Falle der Segmentberichterstattung nach IFRS 8.
[4] Ebenso Nobes/Parker, Comparative international accounting, 13. Aufl. 2016, S. 497.

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