Rz. 144

Da die Segmentbilanzierungs- und Segmentbewertungsmethoden in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 und DRS 28 mit den in der internen Finanzberichterstattung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übereinstimmen müssen, können diese von den IFRS- bzw. HGB-Bilanzierungs- und -Bewertungsmethoden abweichen. Trotz der sowohl in der HGB- als auch IFRS-Rechnungslegung auch vorhandenen offenen und verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte[1], welche den zwischenbetrieblichen Vergleich erschweren[2], kann jedoch im Regelfall von einem deutlich höheren Maß an Standardisierung und Vergleichbarkeit ausgegangen werden, als wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in das Belieben des jeweiligen Managements gestellt sind.[3] Die Offenlegung der Segmentbilanzierungs- und Segmentbewertungsmethoden nach IFRS 8.27 bzw. DRS 28.32 kann diesen aus bilanzanalytischer Sicht vorhandenen Mangel – insbesondere im zwischenbetrieblichen Unternehmensvergleich – nicht umfassend beheben. Zudem können sich die von der Unternehmensführung gewählten Segmentbilanzierungs- und Segmentbewertungsmethoden auch einseitig auf die operativen Segmente auswirken und damit sogar den innerbetrieblichen Vergleich verzerren. Beispielsweise führt die Anwendung der Zeitwertbewertung bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sowie gleichzeitiger Bewertung der übrigen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten insbesondere dann zu Verzerrungen, falls zwischen den Segmenten ein signifikanter Unterschied hinsichtlich deren Anteil an Finanzinvestitionen besteht.[4] Dies liegt immer dann vor, wenn ein eigenes Unternehmenssegment "Anlage-Immobilien" gebildet würde, in welchem sämtliche oder zumindest der überwiegende Teil der Finanzinvestitionen der berichtenden Einheit zusammengefasst sind.

 

Rz. 145

vorläufig frei

[3] Vgl. zu den möglichen Spielräumen der internen Finanzberichterstattung im Einzelnen: Müller/Peskes, BB 2006, S. 823 f.
[4] Vgl. zu den empirischen Unterschieden zwischen beizulegenden Zeitwerten und fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei den börsengelisteten Kapitalgesellschaften mit erheblichem Bestand an Finanzinvestitionen Göttsche/Cranen/Geidel/Steindl, KoR 2015, S. 588.

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