Rz. 34

Der Anwendungsbereich der Segmentberichterstattung nach IFRS ergibt sich aus IFRS 8.2.[1] Eine faktische Befreiung von der IFRS-Segmentberichterstattung besteht dann, wenn die berichtende Einheit nur über ein berichtspflichtiges Segment verfügt.[2] Allerdings müssen auch in diesem Fall die Angabepflichten des IFRS 8.32 – 8.34 beachtet werden.[3]

 

Rz. 35

vorläufig frei

 

Rz. 36

vorläufig frei

 

Rz. 37

vorläufig frei

[1] Vgl. Ausführungen unter Rz. 29.
[2] Umkehrschluss aus IFRS 8.31 Satz 1.
[3] Vgl. Rz. 107 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge