DRS 28.8 definiert ein operatives Segment als Teil eines Konzerns,

  • der geschäftliche Tätigkeiten entfaltet, die potenziell oder tatsächlich zu externen bzw. intersegmentären Umsatzerlösen oder vergleichbaren Erträgen führen,
  • für welchen eigenständige Finanzinformationen vorliegen und
  • der regelmäßig von der Konzernleitung zum Zwecke der Konzernsteuerung wirtschaftlich beurteilt wird.

Dabei kann sich ein operatives Segment wie dargestellt an Produkten und/oder geografischen Kriterien ausrichten.[1]

Ein produktorientiertes Segment ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der sich anhand gleicher oder ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen von anderen Unternehmensteilbereichen abgrenzen lässt.

Als Abgrenzungsmerkmale für produktorientierte Segmente nennt DRS 28.16 die Gleichartigkeit von

  • Produkten und/oder Dienstleistungen;
  • Produktions- und/oder Distributionsprozessen;
  • Kundengruppen;
  • Methoden des Vertriebs und/oder der Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen;
  • Besonderheiten der Geschäftszweige (z. B. für Banken, Versicherungen oder Staatsbetriebe).

Unter einem geografischen Segment wird eine Teileinheit eines Unternehmens verstanden, bei der eine Abgrenzung nach einem spezifischen regionalen Umfeld vorgenommen werden kann. Dabei kann es sich um ein nationales Gebiet, einen Staat, eine Staatengruppe, einen Wirtschaftsraum oder einen ganzen Kontinent handeln.

Als Abgrenzungsmerkmale für geografische Segmente nennt DRS 28.17:

  • Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sind vergleichbar.
  • Beziehungen zwischen Tätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten sind eng.
  • Tätigkeiten finden nicht weit voneinander entfernt statt.
  • Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet sind mit besonderen Risiken verbunden.
  • Außenhandels- und Devisenbestimmungen sind gleichartig.
  • Währungsrisiko ist gleichartig.

Die geografischen Segmente können ertragsorientiert nach Absatzmärkten oder aufwandsorientiert nach den Standorten der Aktiva abgegrenzt werden.[2]

[1] DRS 28.8.
[2] IDW, WP-Handbuch, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 17. Aufl. 2021, Kapitel G Rz. 777.

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