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Inländische Konsignationslager werden z. B. von ausländischen Lieferanten eingerichtet, um Lieferungen an inländische Kunden zu vereinfachen oder zu beschleunigen. Warenlieferungen über ein Konsignationslager sind i. d. R. Beförderungs- oder Versendungsfälle mit Ort im Inland. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Ort der Lieferung im Ausland befinden kann, siehe die Kommentierung zu § 6b UStG.

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