Rz. 176

Es handelt sich um Gegenstände, für die sowohl eine Kauf- als auch eine Verkaufsabsicht besteht und bei denen der Charakter eines Musters ausgeschlossen ist. Die frühere Beschränkung der vorübergehenden Verwendung auf Sendungen von konfektionierten Waren aus Pelzfellen, Schmuckwaren, Teppichen und Gold- und Silberschmiedewaren ist entfallen. Die Verwendungsdauer beträgt 6 Monate.[1]

[1] Art. 237 Abs. 1 DelVO.

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