Rz. 174

Es handelt sich um Instrumente, Apparate und Maschinen, die einem Kunden vom Lieferanten oder Reparateur bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorläufig zur Verfügung gestellt werden. Nicht mehr Voraussetzung ist die Unentgeltlichkeit der Bereitstellung.[1]  Die Verwendungsdauer beträgt 6 Monate.[2]

[1] Art. 682 Abs. 3 ZK-DVO a. F.
[2] rt. 237 Abs. 1 DelVO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge