Rz. 20

Untersuchungen über die Belastungswirkungen der deutschen USt mit den bis 31.12.2022 vorhandenen zwei Steuersätzen haben ergeben, dass die MwSt-Belastung der privaten Haushalte im Großen und Ganzen proportional zum Einkommen verläuft, also weder progressiv noch regressiv ist. Dieses Ergebnis ist auf die Struktur der – unterschiedlich besteuerten – Verbrauchsausgaben und die verschieden hohen Sparquoten der Haushalte mit geringem, mittlerem und höherem Einkommen zurückzuführen:

  • Bei Haushalten mit niedrigem Einkommen ist der Teil des verfügbaren Einkommens, der für ermäßigt besteuerte oder steuerfreie Güter und Dienstleistungen (Nahrungsmittel, öffentlicher Nahverkehr, Wohnungsmieten) verwendet wird, relativ hoch. Andererseits haben diese Haushalte eine geringe Sparquote, sodass ein verhältnismäßig großer Teil ihres Einkommens in den Konsum fließt und damit der MwSt unterliegt.
  • Mit steigendem Einkommen nimmt dagegen der Anteil der ermäßigt besteuerten Güter und Dienstleistungen ab, während die Sparquote wächst, sodass ein immer geringerer Teil des Einkommens der MwSt unterliegt.

Insgesamt kompensieren sich diese Effekte bei den verschiedenen Einkommensschichten mit dem Ergebnis, dass die MwSt-Belastung nahezu proportional zum Einkommen verläuft und damit verteilungsneutral ist.[1] Die Untersuchungen haben damit bestätigt, dass die Zielvorstellungen des Gesetzgebers, die Regressionswirkung der USt durch einen zweiten – ermäßigten – Steuersatz zu mildern (Rz. 8), vollständig verwirklicht worden sind. Die Regressionswirkung ist nicht nur gemildert, sondern nahezu ganz beseitigt worden. Dieses Ergebnis ist bei einer Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung im Jahr 2004 und des Rheinisch-Westfälischen Instituts (RWI) im Jahr 2014 weitgehend bestätigt worden (Rz. 11). Die RWI-Studie zeigt, dass trotz der Regressionswirkung in den unteren Einkommensgruppen die Gruppen mit höherem Einkommen einen erheblichen Teil ihres Einkommens konsumieren.

[1] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Wochenbericht 21/72 v. 18.5.1972.

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