Bei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben:
1. |
der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs; |
2. |
die Gattung und der Hauptbaustoff; |
3. |
der Heimatort; |
4. |
der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist; |
6. |
der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile; |
7. |
der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums. |
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