Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03/04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Sonstige Abgaben 4390/6430   sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200/1800   Guthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Die Erteilung einer Schankerlaubnis oder einer Gaststättenkonzession ist gebührenpflichtig. Die Buchung der Gebühr erfolgt auf das Konto "Sonstige Abgaben" 4390 (SKR 03) bzw. 6430 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonstige Abgaben

an Bank

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