Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung | SKR 03/04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Sonstige Abgaben | 4390/6430 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Bank | 1200/1800 | Guthaben bei Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Die Erteilung einer Schankerlaubnis oder einer Gaststättenkonzession ist gebührenpflichtig. Die Buchung der Gebühr erfolgt auf das Konto "Sonstige Abgaben" 4390 (SKR 03) bzw. 6430 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige Abgaben |
an Bank |
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