Das gilt vornehmlich für Schadensersatzleistungen, die den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Privatvermögens betreffen. Wird beispielsweise das private Einfamilienhaus durch eine unerlaubte Handlung (Einwerfen der Fensterscheiben) von einem Dritten beschädigt, ist die erhaltene Entschädigung nicht einkommensteuerpflichtig. Dies deshalb, weil das private Einfamilienhaus nicht der Einkünfteerzielung dient.

Erfolgt die Überweisung einer derartigen Entschädigung auf das betriebliche Bankkonto, handelt es sich insoweit um eine Privateinlage.

 
Praxis-Beispiel

Privat veranlasster Schadensersatz

Die Fassade des Einfamilienhauses des Baumaschinenhändlers Hans Groß wird von Wolfgang Müller durch Graffiti-Schmierereien in Mitleidenschaft gezogen. Hans Groß lässt diese von einer Spezialfirma beseitigen. Wolfgang Müller überweist die anfallenden Kosten i. H. v. 3.500 EUR auf das betriebliche Bankkonto.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 3.500 1890/2180 Privateinlagen 3.500

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge