Sacheinlagen, mit denen die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllen, müssen realistisch und zu Marktgepflogenheiten bewertet werden.

 
Praxis-Tipp

Wert der Stammeinlagen klären

Hier sollten der Rechtsberater, der Notar und das Registergericht offene Fragen vorab klären, um den Registereintrag reibungslos und ohne Haftungsrisiken vollziehen zu können. Der Wert der Stammeinlagen muss den Betrag der übernommenen Stammeinlage erreichen oder überschreiten. Hier muss wegen der Bewertung der Sacheinlagen zwischen der Einlage von Einzelgegenständen und der Einlage von Sachgesamtheiten (Unternehmen) unterschieden werden:

Die Bewertung von Einzelgegenständen des Betriebsvermögens kann zu Buchwerten ermittelt werden. Diese unterliegen dem sog. Vorsichtsprinzip und bewegen sich am unteren Rand der Bewertungsskala. Dagegen sind Gegenstände des Privatvermögens mit dem Zeitwert anzusetzen. Der Zeitwert bemisst sich nach dem Wert, den die Nutzung des Gegenstands bei objektiver Beurteilung hat.

 
Praxis-Tipp

Sachverständigen beauftragen

Der Zeitwert entspricht regelmäßig dem Wiederbeschaffungswert. Wenn mehrere Gegenstände zu einem Gesamtwert eingebracht werden, ist der Gesamtwert maßgebend. D. h. dass ein geringer Wert des einen Gegenstands durch den höheren Wert eines anderen Gegenstands ausgeglichen werden kann. Wenn im Privatvermögen gehaltene gebrauchte Einzelgegenstände eingebracht werden, ist die Bewertung häufig nur mit Hilfe eines Sachverständigen möglich.

 
Praxis-Tipp

Hilfestellungen nutzen

  • Bei bebauten Grundstücken sollte ein Wertgutachten eingeholt werden, bei unbebauten Grundstücken kann ggf. auf die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zurückgegriffen werden, welche meist online zugänglich sind, z. B. in Berlin bei BORIS Berlin.
  • Bei Kraftfahrzeugen hilft die "Schwacke-Liste" (siehe www.schwacke.de) oder eine Bewertung über einschlägige Portale im Internet.
  • Bei den einzelnen Gegenständen sollten Markt- und Börsenpreise, frühere Kaufpreise oder nachweisliche Herstellungskosten geprüft werden.
  • Helfen können auch die Ergebnislisten staatlich anerkannter Auktionatoren.

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