Überblick

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern neben dem Lohn oder Gehalt Sachzuwendungen. Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen. Diese Sachzuwendungen gehören zum Arbeitslohn im steuerrechtlichen Sinne, aber auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sofern sie steuerpflichtig sind. Was genau man unter Sachbezügen versteht und was Sie bei Sachbezügen prüfen müssen, bevor Sie buchen, darüber informiert dieser Beitrag.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Regelungen zur Bewertung von Sachbezügen sind in § 8 Abs. 2 und 3 EStG, R 8.1 und 8.2 LStR, ebenfalls im Sozialgesetzbuch § 14 Abs. 1 SGB IV und im Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 4 und 5 UStG zu finden.

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