Vorsicht beim kostenlosen Überlassen einer Wohnung an Mitarbeiter, wenn diese Minijobber sind. Denn die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten auch für Minijobber.

Die gewährten Vergünstigungen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als Folge kann sich eine Überschreitung der Entgeltgrenze ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein Gastwirt beschäftigt eine Kellnerin auf der Basis eines Minijobs. Die Kellnerin erhält monatlich 520 EUR. Wenn sie beispielsweise eine kostenlose Unterkunft erhält, beträgt ihr Entgelt insgesamt 798 EUR (520 EUR Gehalt plus 278 EUR Sachbezugswert für Unterkunft).

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