Verfahrenskosten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Rezepturen) durch die zuständige Behörde sind mit Stellung des Antrags wirtschaftlich verursacht und somit rückstellungspflichtig.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen