Verfahrenskosten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Rezepturen) durch die zuständige Behörde sind mit Stellung des Antrags wirtschaftlich verursacht und somit rückstellungspflichtig.[1]

[1] Vgl. BFH, Urteil v. 8.9.2011, IV R 5/09, DStR 2011 S. 2186; ergänzend: Christiansen, DStR 2011, S. 2483; Schüttler/Berthold, DStR 2011, S. 2485.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge