Rz. 40
Der Solidaritätszuschlag knüpft als selbstständige Steuer an die Körperschaftsteuer an. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten veranlagten positiven Körperschaftsteuer.
Berechnung der SolZ-Rückstellung:
Bemessungsgrundlage (BMG) = festzusetzende KSt | EUR ……. |
Festzusetzender Solidaritätszuschlag (5,5 % der BMG) | EUR ……. |
– Vorauszahlungen und anzurechnender SolZ auf KapSt und ZaSt | EUR ……. |
= SolZ-Nachzahlung (ggf. Erstattung) | EUR ……. |
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