Rz. 40

Der Solidaritätszuschlag knüpft als selbstständige Steuer an die Körperschaftsteuer an. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten veranlagten positiven Körperschaftsteuer.

Berechnung der SolZ-Rückstellung:

 
Bemessungsgrundlage (BMG) = festzusetzende KSt EUR …….
Festzusetzender Solidaritätszuschlag (5,5 % der BMG) EUR …….
– Vorauszahlungen und anzurechnender SolZ auf KapSt und ZaSt EUR …….
= SolZ-Nachzahlung (ggf. Erstattung) EUR …….

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