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Es gibt keine eigenständige Steuerbilanz. Grundlage der Besteuerung ist die Handelsbilanz mit steuerlich bedingten Abweichungen. Insoweit kann es keine nichtige Steuerbilanz geben. Wenn die Handelsbilanz nichtig ist, sind auch die Besteuerungsgrundlagen nichtig, da sie Grundlage der Besteuerung sind.[1]

[1] Siehe BFH, Urteil v. 8.10.2008, I R 61/072 K 1763/03, DStR 2009 S. 217.

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