Überblick

Der BFH hat ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt, nach dem Großbetriebe die Möglichkeit, haben, den künftigen Aufwand einer Betriebsprüfung auch ohne Prüfungsanordnung im Wege der Rückstellung zu antizipieren. Das BMF hat die Finanzverwaltung angewiesen, die Rechtsprechung allgemein anzuwenden, will aber die einzubeziehenden Kosten einschränken.

 

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