Es muss sich um eine schriftliche Zusage handeln. Sie kann festgelegt sein in einem Einzelvertrag, einer Gesamtzusage, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Bei Gesamtzusagen ist eine schriftliche Bekanntmachung in geeigneter Form nachzuweisen, z. B. durch ein Protokoll über den Aushang im Betrieb.[1]

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