Mit Schreiben vom 22.11.2013 hat das BMF die Bildung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen anerkannt.[1] Anlass hierzu war das o. g. BFH-Urteil. Dem ist auch die OFD Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom 16.12.2014 gefolgt.[2] Damit hat die Finanzverwaltung die Bildung von Rückstellungen aus der Mehrerlösabschöpfung nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz und anderen vergleichbaren Vorschriften für Strom bzw. Gas steuerlich anerkannt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge