In den Standardkontenplänen 03/04 ist kein gesondertes Bilanzkonto für Jubiläumsrückstellungen enthalten. Daher kann entweder das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR03: 0970; SKR04: 3070) verwendet werden oder ein gesondertes Konto angelegt werden.
Die Buchung der Erhöhungsbeträge kann gegen das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfolgen. Alternativ kann gegen das Konto "Löhne" (SKR03: 4110; SKR04: 6010) oder "Gehälter" (SKR03: 4120; SKR04: 6020) gebucht werden.
Sofern, wie bei Kapitalgesellschaften nach § 277 Abs. 2 HGB gefordert, ein Zinsanteil im Finanzergebnis zu buchen ist, können die Konten "Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen" (SKR03: 2144; SKR04: 7362) und "Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen" (SKR03: 2684; SKR04: 7142) verwendet werden.
Auflösungen der Rückstellungen werden gegen das Konto "Sonstige betriebliche Erträge" (SKR03: 8603; SKR04: 4830) oder "Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen" (SKR03: 2735; SKR04: 4930) gebucht und Inanspruchnahmen gegen das Konto "Sonstige Rückstellungen".
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