Fallen zum Zeitpunkt der Erfüllung die Aufwendungen, die durch die Rückstellungsbildung antizipiert wurden, tatsächlich an, so wird die jeweilige Rückstellung in Anspruch genommen, d. h. die antizipierten Aufwendungen werden gegen die Rückstellung verrechnet. Dementsprechend ist die Rückstellung zum nächsten Bilanzstichtag nicht weiter auszuweisen.

Rückstellungen sind hingegen erfolgswirksam aufzulösen, wenn der Bilanzierende nicht mehr mit einer Inanspruchnahme aus der Verpflichtung, die zur Rückstellung geführt hat, rechnen muss. Dies ist beispielsweise der Fall,

  • wenn ein Schadensersatzanspruch zurückgenommen wird oder
  • von einem Gericht zurückgewiesen wurde.

Der Grund für die Bildung der Rückstellung ist dadurch weggefallen. In diesen Fällen ist die Rückstellung aufzulösen, wodurch bei der Auflösung in Höhe der Rückstellung eine Gewinnerhöhung eintritt.

Stellt der Unternehmer fest, dass er die Rückstellung zu hoch ausgewiesen hat, muss er diese auf den aktuellen Erfüllungsbetrag anpassen und insoweit gewinnerhöhend auflösen.

Stellt sich heraus, dass der Grund und die Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss ist, löst der Unternehmer die Rückstellung auf und weist gleichzeitig eine Verbindlichkeit aus. Soweit Rückstellung und Verbindlichkeit im Ergebnis übereinstimmen, ergibt sich keine Gewinnauswirkung.

 
Praxis-Beispiel

Inanspruchnahme einer echten Ansammlungsrückstellung

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels. Die X-GmbH hat für das Jahr 05 die oben dargestellten Zuführungen zur Rückstellung (in der Handelsbilanz) bereits gebucht. Die Rückstellung weist damit einen vorläufigen Stand zum 31.12.05 von 161.728,1 EUR aus.

Allerdings werden im aktuellen Geschäftsjahr 05 die Entfernungsarbeiten durchgeführt. Daher muss der vorläufige Stand der Rückstellung noch angepasst werden.

Lösungsvorschlag (ohne Beachtung der Umsatzsteuer):

Die Arbeiten zur Entfernung der auf dem gepachteten Gelände befindlichen baulichen Anlagen startet im November 05. Bis zum 31.12.05 werden 130.000 EUR an das Bauunternehmen überwiesen, das die Entfernungsarbeiten durchführt. Ende Dezember 05 werden die Arbeiten abgeschlossen. Die Abschlussrechnung mit einer Abschlusszahlung i. H. v. 25.000 EUR geht der X-GmbH kurz vor Jahresende zu. Der Betrag von 25.000 EUR wird Mitte Januar 06 überwiesen. Die für die Erfüllung der Verpflichtung zu zahlenden Beträge summieren sich damit auf 155.000 EUR (130.000 EUR + 25.000 EUR) auf. Weitere Zahlungen sind nicht zu erwarten.

Die operative Buchhaltung der X-GmbH hat die bis zum 31.12.05 gezahlten Rechnungen der Baufirma i. H. v. 130.000 EUR gegen das Konto Grundstückaufwendungen gebucht.

Vorschlag zur (kumulierten) Buchung der Eingangsrechnungen für die Entfernung der baulichen Anlagen zum 31.12.05 (ohne USt):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2350/6350 Grundstückaufwendungen 130.000 1200/1800 Bank 130.000

Die Hauptbuchabteilung der X-GmbH nimmt zum 31.12.05 die Rückstellung in Höhe der bis dahin geleisteten 130.000 EUR in Anspruch, indem sie den auf dem Konto "Grundstückaufwendungen" erfassten Aufwand von 130.000 EUR gegen die Rückstellung bucht. Danach wird auf dem Konto "Grundstücksaufwendungen" kein Aufwand mehr ausgewiesen.

Buchungsvorschlag zur Buchung der Inanspruchnahme der Rückstellung zum 31.12.05:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 130.000 2350/6350 Grundstückaufwendungen 130.000

Außerdem passt die Hauptbuchabteilung die Höhe der Rückstellung auf den Betrag der erwarteten tatsächlichen Inanspruchnahme an. Die Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtung belaufen sich insgesamt auf 155.000 EUR. Die Rückstellung zum 31.12.05 weist nach Buchung der Zuführung im Geschäftsjahr 05 einen Stand von 161.728,1 EUR aus. Daher passt die Hauptbuchhaltung die Höhe der Rückstellung auf den im Januar noch zu zahlenden Betrag 25.000 EUR an, indem sie eine Auflösung der Rückstellung i. H. v. 6.728,1 EUR bucht. Danach weist die Rückstellung zum 31.12. einen Stand von 25.000 EUR (= 161.728,1 EUR – 130.000 EUR – 6.728,1 EUR) auf.

Buchungsvorschlag zur Auflösung der Rückstellung zum 31.12.05:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 6.728,10 2735/4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 6.728,10

Im Januar 06 werden wie geplant 25.000 EUR gezahlt. Die Buchung wird direkt gegen die Rückstellung vorgenommen, die damit vollständig verbraucht ist.

Buchungsvorschlag zur Buchung der Zahlung im Januar 06:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 25.000 1200/1800 Bank 25.000

Hinweis: Alternativ zur Buchung der vollständigen Zuführung in 05 und anschließender Anpassung der Rückstellung wird z. T. auch die Zuführung verringert, so dass nach Buchung der Zuführung die Rückstellung zum 31.12.05 den aktu...

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