Stille Rücklagen – sog. stille Reserven – sind nicht aus der Bilanz ersichtliche unversteuerte Eigenkapitalanteile. Sie entstehen durch Unterbewertung von Aktiva, Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände, durch Verzicht auf mögliche Zuschreibungen bzw. Überbewertung von Passiva. Stille Rücklagen sind verstecktes Reinvermögen. Sie sind dem Grunde und der Höhe nach aus der Bilanz nicht, nur schwer oder teilweise zu erkennen. Stille Lasten stellen das Gegenstück zu im Unternehmen enthaltenen stillen Reserven dar.

Stille Reserven können zwangsläufig durch Beachtung gesetzlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, wahlweise durch Ausnutzung von Ermessensspielräumen bei der Bilanzierung und Bewertung, aber auch durch willkürliche Maßnahmen oder durch Schätzungsfehler entstehen. Stille Rücklagen lassen den Gewinn bzw. das Eigenkapital niedriger erscheinen als es der Wirklichkeit am Bilanzstichtag entspricht. Sie bewirken eine Steuerstundung (Liquiditätsvorteil). Erst ihre Auflösung im Zeitablauf, durch Gewinnrealisation, z. B. als Folge einer Veräußerung, oder der Übergang zu normaler Bewertung löst die gestundete Steuer aus und kann ggf. gezielt zur Verlustdeckung verwendet werden.

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