Das Thema Kontrollen (TOP 7) dürfte für mittelständische Unternehmen in der Regel schon deshalb eine besondere Rolle spielen, weil sie häufig nicht über die bei Großunternehmen üblichen besonderen Prüf- oder Kontrollfunktionen, wie z. B. eine Revisionsabteilung oder eine besondere Risikomanagementabteilung verfügen. Das muss kein Nachteil sein. Kleinere Unternehmen sind leichter zu überschauen und stärker von persönlicher Zurechenbarkeit (accountability) geprägt, als dies für Großunternehmen gilt.

Das unter TOP 7 zu Grunde gelegte Kontrollkonzept (IKS) verzichtet deshalb zunächst auf sprachliche Unterscheidungen zwischen Monitoring, Prüfung und Kontrollen ebenso wie auf eine Differenzierung nach verschiedenen Kontrollstufen. Sodann sieht es sieht für besondere Risikofelder (Festlegung im Rahmen der allgemeinen Risikobestandsaufnahme) interne Kontrollen durch neutrale, d. h. unbeteiligte, fachlich nicht verantwortliche Führungskräfte vor. Ferner versteht es anonymitätsgeschützte Hinweisgebersysteme als Teil des internen Kontrollsystems. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass wesentliche Compliance-Verstöße im Unternehmen bereits bekannt waren. Wer organisatorisch die Möglichkeit dazu schafft, entsprechende Hinweise der Geschäftsleitung oder dem Compliance-Beauftragten einfach und geschützt zur Kenntnis zu bringen, trägt daher wesentlich zu einem effizientes Kontrollsystem bei.

Mit dem TOP 7 ist der allgemeine Teil der Tagesordnung für die Risikomanagement- und Compliance-Koordinationsgruppe, bzw. des Compliance-Arbeitsplans abgeschlossen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge