Mit der Grundregel, dass die sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich dort besteuert werden, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte hat, für die er die Leistung bezieht, hat das Reverse-Charge-Verfahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei den unter § 3a Abs. 2 UStG fallenden sonstigen Leistungen, bei denen sich der Ort der Leistung kraft gesetzlicher Fiktion zum Sitz/Betriebsstätte des unternehmerischen Leistungsempfängers in einen anderen Mitgliedstaat verlagern, ist aufgrund von EU-Recht davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Sofern der Leistungsempfänger seinen Sitz in einem Drittland hat bzw. eine dort belegene Betriebsstätte die Leistung erbringt, ist vielerorts ebenfalls das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar. Im Zweifel ist jedoch mangels Anwendbarkeit des EU-Rechts eine Einzelfallprüfung geboten.

 
So buchen Sie richtig

Überlassung eines Kfz an Unternehmer in den Niederlanden

Der Leasinggeber D mit alleinigem Sitz und Betriebsstätte in Deutschland überlässt dem Unternehmer N für dessen Hauptsitz in den Niederlanden für die Zeit vom 1.4. Jahr 01 – 31.3. Jahr 04 ein Auto im Rahmen eines Leasingvertrags (sonstige Leistung mit Zurechnung beim Leasinggeber).

Die monatlichen Leasingraten i. H. v. 500 EUR (netto) werden nach § 3a Abs. 2 UStG dort besteuert, wo der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat, also in den Niederlanden. Die Ausnahmeregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG für die Vermietung von Beförderungsmitteln greift nicht, da die Überlassung des Autos über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen erfolgt. Die sonstige Leistung wird nach EU-Recht auch in den Niederlanden im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens besteuert. Der deutsche Unternehmer D erteilt deshalb ordnungsgemäße Rechnungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer mit Angabe seiner USt-IdNr., der USt-IdNr. des Kunden und dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

Buchungsvorschlag SKR: Rechnung und Buchung beim Leasinggeber

 
 

Kontenbezeichnung

Buchung im Soll

Betrag

EUR
 

Kontenbezeichnung

Buchung im Haben

Betrag

EUR
10000 Kundenforderung monatliche Leasingrate 500   Erlöse aus Leasingverträgen (nicht steuerbar = Steuerkennzeichen mit Erfassung in Zeile 34 bei Kz. 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung für sonstige Leistungen) – Konto individuell anlegen 500

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