Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sanierungsmaßnahmen durch. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijobzentrale. Dorthin werden die Beiträge direkt abgeführt. Die geltenden, pauschalen Abgabesätze wurden letztmalig zum 1.10.2020 angepasst.

 
Praxis-Beispiel

Aushilfskraft übernimmt Sanierungsaufgaben

Hans Groß hat eine Aushilfskraft als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 520 EUR. In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 520 EUR an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:

 
Rentenversicherung 15 % = 78,00 EUR
Krankenversicherung 13 % = 67,60 EUR

Lohnsteuer

Umlage U1

Umlage U2

Insolvenzgeldumlage

2 % = 10,40 EUR

1,10 % = 5,72 EUR

0,24 % = 1,25 EUR

0,06 % = 0,31 EUR
Insgesamt 163,28 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 520 1200/1800 Bank 520
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 163,28 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 163,28

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge