Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).
Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sanierungsmaßnahmen durch. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijobzentrale. Dorthin werden die Beiträge direkt abgeführt. Die geltenden, pauschalen Abgabesätze wurden letztmalig zum 1.10.2020 angepasst.
Aushilfskraft übernimmt Sanierungsaufgaben
Hans Groß hat eine Aushilfskraft als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 520 EUR. In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 520 EUR an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:
Rentenversicherung | 15 % = 78,00 EUR |
Krankenversicherung | 13 % = 67,60 EUR |
Lohnsteuer Umlage U1 Umlage U2 Insolvenzgeldumlage |
2 % = 10,40 EUR 1,10 % = 5,72 EUR 0,24 % = 1,25 EUR 0,06 % = 0,31 EUR |
Insgesamt | 163,28 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4190/6030 | Aushilfslöhne | 520 | 1200/1800 | Bank | 520 |
4130/6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | 163,28 | 1742/3740 | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 163,28 |
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