Ein Arbeitnehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm für die Übernachtung mit Frühstück und für die Nutzung der übrigen Hoteleinrichtungen einen pauschalen Betrag von 120 EUR. Der Hotelier rechnet gemäß Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE wie folgt ab:

 
Gesamtpreis (brutto) 120,00 EUR
15 % von 120 EUR als Business-Package bzw. Service-Pauschale, worin auch die Getränke zum Frühstück enthalten sind 18,00 EUR
Preis für die Übernachtung (brutto) einschließlich Speisen zum Frühstück 102,00 EUR
Darin enthalten ist das Frühstück mit 28 EUR × 20 % = 5,60 EUR – 30 % (1,68 EUR) Getränkeanteil 3,92 EUR
Preis nur für die Übernachtung (brutto) 98,08 EUR

Leistungsbeschreibung in der Rechnung

 
Übernachtung 91,66 EUR  
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer 6,42 EUR 98,08 EUR
     
Frühstück ohne Getränke 5,60 EUR – 30 % = 3,66 EUR  
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer 0,26 EUR 3,92 EUR
     
Business-Package (Service-Pauschale) 15,13 EUR  
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 2,87 EUR 18,00 EUR
Gesamtbetrag   120,00 EUR

Als Leistungsempfänger darf der Unternehmer dann aus der Business-Pauschale bzw. der Service-Pauschale das Frühstück mit einem pauschalen Betrag wie folgt herausrechnen:

 
Business- bzw. Service-Pauschale 18,00 EUR

davon entfallen auf die Getränke zum Frühstück

28 EUR × 20 % = 5,60 EUR × 30 % = 1,68 EUR (incl. 0,27 EUR USt/netto 1,41 EUR)
1,68 EUR
übrige Leistungen (= Reisenebenkosten) 16,32 EUR

Der Pauschalpreis von 120 EUR verteilt sich wie folgt:

 
Bezeichnung Bruttobetrag Nettobetrag Umsatz-/Vorsteuer
Übernachtung 98,08 91,66 6,42
Frühstück ohne Getränke 3,92 3,66 0,26
Getränke zum Frühstück 1,68 1,41 0,27
Reisenebenkosten 16,32 13,71 2,61
Gesamtkosten 120,00 110,44 9,56

Hinweis: Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, wenn davon auszugehen ist, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.

Lautet die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers, kann er die Umsatzsteuer aus den Verpflegungskosten als Vorsteuer geltend machen. Die Verpflegungskosten (netto) bucht er als "freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei", weil es sich um eine Arbeitnehmerbewirtung handelt.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4666/6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand 91,66      
4660/6650 Reisekosten Arbeitnehmer 13,71      
4946/6822 Freiwillige Sozialleistungen 5,07      
1571/1401 abziehbare Vorsteuer 7 % 6,68      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 2,88 1200/1800 Bank 120,00

Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.

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