Rz. 117

Die Kapitalflussrechnung [1] ist gemäß IAS 1.10 und 7.1 Pflichtbestandteil der Rechnungslegung nach IAS und stellt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einer Berichtsperiode dar. Damit der Abschlussleser einen genaueren Überblick über Mittelherkunft und -verwendung gewinnt, sind die Veränderungen nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zu klassifizieren.[2]

 

Rz. 118

Die Entwicklung der Kapitalflussrechnung ist grundsätzlich auf Basis der Bruttomethode vorzunehmen, d. h., sämtliche Fondsmittelbewegungen sind unsaldiert zu zeigen.[3] Die Ermittlung der Zahlungsströme hat nach der direkten Methode zu erfolgen. Lediglich für die Ermittlung des cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit besteht ein Wahlrecht, wonach Letzterer auch nach der indirekten Methode ermittelt werden kann. Zur beispielhaften Veranschaulichung des Aufbaus einer Kapitalflussrechnung wird auf die Anhänge zu IAS 7 verwiesen.

[2] Vgl. IAS 7.10.
[3] Vgl. IAS 7.22. Zu Ausnahmen vgl. IAS 7.22 (a) und 7.23.

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