Rz. 84b

Nach IFRS 9 werden jeweils sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente behandelt. Bei einem derivativen Finanzinstrument leitet sich der Wert aus einem unterliegenden Basisobjekt ab. Konkret liegen nach IFRS 9.A Finanzderivate vor, wenn folgende Kriterien gegeben sind:

  • Wertentwicklung wird durch die zukünftige Entwicklung des Basisobjekts bestimmt;
  • keine Anfangsauszahlung erforderlich oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist (IFRS 9.BA.3);
  • Termingeschäft, welches zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.

Termingeschäfte können unterschieden werden in solche, die unbedingt sind (Festtermingeschäft) oder die bedingt sind (Option). Dabei sind Derivate stets zum fair value anzusetzen, wobei Derivate im Zusammenhang mit Sicherungsbeziehungen besondere Bilanzierungserfordernisse aufweisen.[1]

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