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Die Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) ist vorzunehmen, sofern im Rahmen der erstmaligen Einbeziehung die Anschaffungskosten die anteiligen fair values der übernommenen Aktiva und Passiva des Tochterunternehmens übersteigen.[1] Ein aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert ist jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen. Ein negativer Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und den fair values ist nach kritischer Überprüfung sofort als Ertrag zu erfassen.[2]

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