Rz. 62

Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschreiben den Betrag, der bei assets zum Zeitpunkt des Erwerbs/der Herstellung aufgewendet wurde. Bei liabilities stellen die historischen Kosten im Falle eines schuldrechtlichen Austauschverhältnisses den Betrag der erhaltenen Leistung dar. Sofern kein schuldrechtliches Austauschverhältnis vorliegt[1], beschreiben die historical costs den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mutmaßlich aufzuwendenden Betrag.[2]

[1] Z. B. bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
[2] Vgl. CF 6.4 ff..

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