Rz. 3

Das Regelwerk des IASB setzt sich aus dem Framework, den Standards und den Interpretationen zusammen. Der Zweck des Frameworks wird in CF.SP1.1 definiert. Das Framework unterstützt und liefert konzeptionelle Grundlagen für die Arbeit des IASB und sämtliche Personen, die sich mit Fragen der Rechnungslegung befassen. Es handelt sich dabei nicht um einen Standard und ist nach IAS 8.11(b)  nur ergänzend hinzuzuziehen, wenn aus den Standards und Interpretationen keine Lösungen für einen Sachverhalt abgeleitet werden können.

 

Rz. 4

Das IFRS IC (vormals IFRIC) hat als Interpretationsgremium des IASB die Aufgabe, die Anwendung der IFRS zu erörtern und zu praktischen Anwendungsfragen auf Basis der Standards und des Frameworks Stellung zu nehmen. Werden bei der Erstellung von Interpretationen Regelungslücken entdeckt, werden durch das IFRIC Empfehlungen zur Ergänzung bestehender IFRS oder zur Neuentwicklung von Standards an das Board herangetragen. Im Rahmen der Überarbeitung oder Neuentwicklung von Standards werden die Interpretationen in die einzelnen IFRS, auf die sich die Interpretationen beziehen, eingearbeitet.

 

Rz. 5

Eine Übersicht über neue, geänderte und aufgehobene DRS- und IDW-Verlautbarungen finden Sie über die Suche durch die Eingabe "Verlautbarungen des DRSC und IDW" und hier eine aktuelle "Anwendungsübersicht IFRS".

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