Rz. 224
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Definition |
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Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensteil, der zur Veräußerung steht oder aufgegeben werden soll und gem. IFRS 5.32:
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Rz. 225
Geschäftsbereich | Enthält keine Regelungen. | Umfasst Tätigkeiten und Cashflows, die sowohl operativ als auch für die Berichterstattung eindeutig vom Unternehmen getrennt werden können (IFRS 5.31). |
Rz. 226
Zeitliche Erfassung | Enthält keine Regelungen. | Sobald die Kriterien, die unter der Rz. 218 genannt sind, erfüllt sind. |
Rz. 227
Erfolgsrechnerische Teilkomponenten | Enthält keine Regelungen. | Es hat ein separater Ausweis der aufgegebenen Geschäftsbereiche in GuV und Kapitalflussrechnung zu erfolgen (IFRS 5.33-5.34). Dabei ist wie folgt vorzugehen:
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Rz. 228
Ansatz und Bewertung | Enthält keine Regelungen. | Es gelten dieselben Regeln, wie sie für die Vermögenswerte held for sale vorgestellt wurden. |
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