Rz. 178

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
Aufwendungen ­(expenses)
  • Fallen nicht nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an.
  • Aus Bestandsminderungen wird im § 277 Abs. 2 HGB definiert.
  • Fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an (F.4.33).
  • Definition in F.4.25(b)
  • Werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
 

Rz. 179

 
Andere Aufwendungen (losses) Definition gibt es im HGB nicht.
  • Erfüllen die Definition von Aufwendungen und können im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens anfallen oder nicht (F.4.33).
  • Beispiele:

    • außerplanmäßige Wertminderung und
    • Veräußerungsverluste.
  • Erfassung erfolgt im Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Abzugrenzen hiervon sind die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die im Eigenkapital zu erfassen sind und in die Gesamtergebnisrechnung eingehen (IAS 1.88 und 90).
 

Rz. 180

 
Erfassung
  • Wenn der künftige wirtschaftliche Nutzen abnimmt und dies mit der Abnahme bei einem Vermögenswert oder einer Zunahme bei einer Schuld zusammenhängt (F.4.34),
  • Zuordnung von Aufwendungen zu den dazugehörigen Erträgen (F.4.35, IAS 1.28).

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