Rz. 172

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
  • Rückzahlungsbetrag oder
  • bei langfristigen Verbindlichkeiten: Barwert (IFRS 9.5.3.1).

Abgezinster (ausgenommen verzinsliche oder auf Anzahlung/Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten) Nennbetrag bzw. voraussichtlich dauernd höherer Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Es gibt widersprüchliche Urteile zur Frage ob am Zinssatz in Höhe von 5,5 % für die Abzinsungerhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen.[1]
 

Rz. 173

 
Fremdwährungsverbindlichkeiten Umrechnung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs; bei Laufzeit <= 1 Jahr ohne Beachtung Anschaffungskosten- und Vorsichtsprinzip (§ 256a HGB).
  • Die Umrechnung erfolgt zum Kassakurs der Erstbewertung.
  • Die Folgebewertung erfolgt zum höheren Stichtagswert.
  • Gewinne/Verluste, die noch nicht realisiert wurden, sind erfolgswirksam zu erfassen (IAS 21.21, 23a, 28).
Anschaffungskostenprinzip; nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge