Rz. 144

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Vertragstypen Eine Unterteilung existiert nicht. Identifikation als Kundenvertrag gem. IFRS 15 mit Bestimmung einer zeitpunkt- oder zeitraumbezogenen Erfüllung. Eine Unterteilung existiert nicht.
 

Rz. 145

 
Bewertung

Ungeregelt:

  • Aktivierung als Vorräte (UE/FE) zu HK (§ 255 HGB).
  • Die Gewinnrealisierung grundsätzlich erst nach Fertigstellung und Abnahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
  • Der gesamte Gewinn (= Umsatzerlös ./. Bestandsminderung UE/FE) ist in dem Jahr auszuweisen, in dem der Umsatzerlös konkret anfällt (completed contract method).
  • Eine vorzeitige Gewinnrealisierung ist nur zulässig bei separat abrechenbaren und vom Kunden abzunehmenden Teilleistungen. Bilanzansatz des unfertigen Auftrags wird um die dem vereinnahmten Teilerlös entsprechenden aktivierten HK vermindert (Teilabnahmeprinzip, Milestones- Abrechnung).
Im Ergebnis Pflicht bei zeitraumbezogener Leistungserfüllung zur Anwendung der percentage (stage) of completion method, wenn Fertigstellungsgrad, Gesamtkosten und Gesamterlöse des Auftrags verlässlich ermittelt werden können (IFRS 15.73 ff.).

Ungeregelt:

  • Aktivierung als Vorräte (UE/FE) zu HK (R 6.3 EStR-> Verweis aus § 255 Abs. 2 HGB).
  • Die Gewinnrealisierung grundsätzlich erst nach Fertigstellung und Abnahme (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • Der gesamte Gewinn (= Umsatzerlös ./. ­Bestandsminderung UE/FE) ist in dem Jahr auszuweisen, in dem der Umsatzerlös konkret anfällt ­(completed contrac method).
  • Eine vorzeitige Gewinnrealisierung ist nur zulässig bei separat abrechenbaren und vom Kunden abzunehmenden Teilleistungen. Bilanzansatz des unfertigen Auftrags wird um die dem vereinnahmten Teilerlös entsprechenden aktivierten HK vermindert (Teilabnahmeprinzip, Milestones-Abrechnung) (R 6.3 Abs. 7 EStR).
 

Rz. 146

 
Verluste

Verlustantizipationspflicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Bildung einer Drohverlustrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Berücksichtigung in der Vertragsvermögens- oder -verbindlichkeitendarstellung, ansonsten Bildung einer Rückstellung aus belastenden Verträgen (IAS 37). Keine Bildung einer Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 4a Satz 1 EStG).
 

Rz. 147

 
Anzahlungen Offene Absetzung von den Vorräten (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).
  • Verrechnung mit Vertragsvermögen- bzw. -verbindlichkeiten (IFRS 15).
  • Offenes Absetzen aus Sicht der Gliederungsgebote der IAS 1.58 ff. unzulässig.
Offene Absetzung von den Vorräten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

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