Rz. 152

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Konzept der Steuerabgrenzung

Temporary-Konzept ­(bilanzorientiert):

  • Abgrenzung ergibt sich aus Ansatz-/Bewertungsdifferenzen der Buchwerte in der Handels- und Steuerbilanz.

Temporary-Konzept (bilanzorientiert):

  • Abgrenzung ergibt sich aus Ansatz-/Bewertungsdifferenzen der Buchwerte in der Handels- und Steuerbilanz.
Ohne Bedeutung.
 

Rz. 153

 
Methode der Steuerabgrenzung

Liability-Methode:

  • Bewertung auf Basis der Steuersätze, die im Zeitpunkt der steuerlichen Ent-/Belastung erwartet werden (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB).
  • Vorsichtsprinzip.

Liability-Methode:

  • Bewertung auf Basis der Steuersätze, die im Zeitpunkt der steuer­lichen Ent-/Belastung erwartet werden (IAS 12.46).
 
 

Rz. 154

 
Steuersatz
  • Abgrenzungssatz setzt sich aus KSt zzgl. SolZ und GewSt zusammen.
  • Effekte aus der Umbewertung der latenten Steuern sind erfolgswirksam zu erfassen.
  • Bewertung mit Steuersatz, der im Jahr der Umkehrung der Steuerlatenz gilt.
  • Gültiger oder angekündigter Steuersatz zum Bilanzstichtag (IAS 12.47).
  • Effekte aus der Umbewertung der latenten Steuern sind erfolgswirksam zu erfassen (IAS 12.51 u. 61).
 
 

Rz. 155

 
Abzinsung Nein (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB). Nein (IAS 12.53).  
 

Rz. 156

 
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen und Steuergutschriften Berücksichtigung erwarteter Verlustverrechnungen innerhalb der nächsten 5 Jahre (§ 274 Abs. 1 Satz 4 HGB); Steuergutschriften analog. Aktivierungspflicht, wenn steuerlicher Gewinn in der Zukunft wahrscheinlich ist, gegen den dieser Verlust oder noch nicht genutzte Steuergutschriften verrechnet werden können (IAS 12.34).  
 

Rz. 157

 
Ausweis in der Bilanz
  • Nettoausweis oder Bruttoausweis (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  • Gesonderter Ausweis als aktive bzw. passive latente Steuer (§ 266 Abs. 2D. und Abs. 2E. HGB).
Bruttoausweis (IAS 12.74).  

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